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Autor Thema: Ehemaliger Angehöriger der PKK als Flüchtling anerkannt  (Gelesen 253 mal)
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Rewsen
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« am: 11. Nov 2008, 18:39 »



Ehemaliger Angehöriger der PKK als Flüchtling anerkannt


Einem türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit, der in der Türkei mehrmals verhaftet wurde und zuletzt als Mitglied der PKK in einem Kurdenlager im Irak als Lehrer eingesetzt war, ist die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden.
Nachdem der Kläger sich Mitte der 1990er Jahre der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) angeschlossen hatte, setzte die PKK ihn als Lehrer für die kurdische Sprache in einem von ihr dominierten Kurdenlager im Irak ein. Als die PKK ihn zuletzt als Kämpfer einsetzen wollte, überwarf er sich mit ihr und floh auf dem Landweg nach Deutschland. Die Klage auf Anerkennung als Flüchtling wies das VG ab. Das OVG erkannte dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zu.

Seit der Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes durch die PKK im Mai 2005 und die dadurch ausgelösten Operationen der staatlichen Sicherheitskräfte sei die Konfliktsituation zwischen dem türkischen Staat und der PKK erneut eskaliert. Deshalb drohten Aktivisten der PKK, die als exponierte und ernstzunehmende Gegner des türkischen Staates in Erscheinung getreten seien, schwerwiegende unmenschliche oder erniedrigende Übergriffe. Der Kläger gehöre dem gefährdeten Personenkreis an. Er habe ab 1995 als langjähriger Aktivist der PKK im Blickpunkt der Sicherheitskräfte gestanden. Nach seinem Anschluss an die PKK sei er zunächst als Zeitungsverteiler und anschließend als Lehrer in einem Kurden-Lager für diese Organisation tätig gewesen. Über den reinen Unterricht hinaus habe er Propagandamaterial an die Bewohner des Lagers weitergegeben, pro-kurdische Jugendzeitungen herausgegeben und sei bei verschiedenen Fernsehberichten über das Lager zu sehen gewesen. Die sich hieraus ergebende Verfolgungsgefahr bestehe fort, obwohl sich der Kläger zwischenzeitlich von der PKK abgewandt habe.

(OVG Koblenz, Urt. v. 19. 9. 2008 – 10 A 10474/08)


Quelle: aktuelle Ausgabe der NJW (46/2008)
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Gotina rast sondê naxwaze

berfin
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« Antworten #1 am: 11. Nov 2008, 19:55 »

Hier noch ein Artikel, der ganz gut dazu paßt:

Bewährung fürPKK-Funktionär

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einen 35 Jahre alten Türken, der am Mittwoch wegen seiner Tätigkeit für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK angeklagt worden war, für schuldig befunden. Der ehemalige Führungsfunktionär wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Türke kurdischer Volkszugehörigkeit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hat. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft. Möglich war ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren gefordert. Als strafmildernd werteten die Richter das Geständnis des Mannes und den Umstand, dass er der PKK freiwillig den Rücken gekehrt habe.

Der Angeklagte war zwischen Juni 2003 und Juli 2006 Gebietsleiter der PKK zunächst für Düsseldorf und dann für Köln. Unter dem Decknamen "Ciwan" war er dem Gericht zufolge als Parteikader insbesondere für die Beschaffung und Weiterleitung von Geld sowie die Rekrutierung von Nachwuchs zuständig. Dabei habe er Straftaten der PKK "in Kenntnis aller Umstände" akzeptiert und mitgetragen. Einen Aufstieg zum "Sektorleiter" habe er aber abgelehnt.

Der Mann hatte nach eigener Aussage in seiner türkischen Heimat bereits mit 17 Jahren mit der PKK zu sympathisieren begonnen. Als Grund führte er die "Übergriffe" der Türkei auf die Kurden an. Mitte der 90er Jahre kam er als Asylbewerber nach Deutschland, seit 2005 hat er eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.

Vor zwei Jahren war der Mann wegen ideologischer Differenzen aus der PKK ausgestiegen. Als Grund gab er intern gesundheitliche Probleme nach einem schweren Autounfall an. Nach seiner Verhaftung sagte er umfassend zum Tatvorwurf aus und wurde nach kurzer Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gesetzt.

Als strafmildernd wertete das Gericht zudem, dass der Angeklagte inzwischen in stabilen beruflichen und privaten Verhältnissen lebe. Der Mann arbeitet als Verkaufsleiter in einem Fleischgroßhandel und will im nächsten Jahr heiraten. Er habe glaubhaft bekundet, künftig als "Otto Normalbürger" leben zu wollen, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza. Vor diesem Hintergrund sah das OLG auch von einer Geldauflage ab, um die private Existenz des Mannes nicht zu belasten.

Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten. Die Bundesanwaltschaft sieht die Organisation seit 1996 nicht mehr als terroristische, aber weiterhin als kriminelle Vereinigung an. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt es unter den bundesweit 500 000 Kurden rund 11 500 PKK-Anhänger.

Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/634637/Bewaehrung-fuer-Ex-PKK-Funktionaer.htm
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