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Kurdistan Diskussionsforum 07. Sep 2010, 07:18 *
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Autor Thema: Aufruf Der kurdischen Organisationen in Deutschland -Rückübernahmeabkommen  (Gelesen 655 mal)
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Kurdiman
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« am: 25. Feb 2009, 22:10 »

Aufruf Der kurdischen Organisationen in Deutschland - Protest gegen syrisch-deutschen Rückübernahmeabkommen

Das Komitee für Zusammenarbeit der Syrisch Kurdischen Organisationen in Deutschland mit Unterstützung weiterer Kurdischen Vereine und Organisationen organisiert heute diese Protestaktion in Berlin gegen das am 17. Juli 2008 in Berlin unterzeichnete Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Syrischen Arabischen Republik. Durch dieses Abkommen, das am 03.01.2009 in kraft getreten ist, sollen Menschen (Syrer und Staatenlose), die kein Glück hatten, ein Aufenthaltsrecht hier zu bekommen, nach Syrien abgeschoben werden.

An dieser Stelle fragen wir die Bundesregierung, ob der Syrische Staat, solche in Europa selbstverständlichen und garantierten elementaren Rechte der Menschen ebenfalls, wie andere Länder der Europäischen Union garantieren kann,.
Die in Syrien herrschende Diktatur, bei der seit Jahrzehnten keine Besserungen im Bereich der Menschenrechte zu spüren sind, sucht schnelle Auswege aus ihrer internationalen Isolation und politischen Krise. Dabei kann sie alle möglichen Verträge und Abkommen unterzeichnen, ohne die wirtschaftliche und politische Basis dafür zu haben.
Aufruf Der kurdischen Organisationen in Deutschland - Protest gegen syrisch-deutschen Rückübernahmeabkommen
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Wir, im Komitee für Zusammenarbeit der Syrisch Kurdischen Organisationen in Deutschland machen uns große Sorgen um das Schicksal und die Sicherheit der Betroffenen Menschen im Falle der Durchführung dieses Vorhabens. Es ist kein Geheimnis, dass dieses Abkommen an erster Stelle Menschen kurdischer Nationalität aus Syrien betrifft, da das kurdische Volk in Syrien unter einer verschärften und doppelten Unterdruckung leiden und dadurch gezwungen werden, ihre historischen Heimatgebiete zu verlassen. Dies geschieht auch innerhalb Syriens, wo tausende Kurden ihre Gebiete verlassen und an den Randen der syrischen Großstädte in Zelten und Buden leben.

Die von diesem Abkommen betroffenen Menschen werden im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien den Gefahren geliefert, verhaftet, misshandelt und gefoltert zu werden. Menschenrechtsorganisationen berichten über zahlreiche gewaltlose Gefangene in syrischen Gefängnissen, deren einzige Schuld die Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ist. Viele unserer Landesleute, auch wenig politisch engagierte, die Freiheiten des Lebens in Europa nutzten und sich hier gegen die syrische Politik äußerten in Form von Demonstrationen und anderer politischer Tätigkeiten in den Jahren des Exillebens. Die Kinder der betroffenen Familien beherrschen die Arabische Sprache nicht. Diese Amt- und Schulsprache (Kurdisch ist in Syrien verboten) wird unter den Kurden in Europa nicht gelernt und nicht gesprochen, sondern nur Kurdisch und Deutsch. Dadurch bekommen die Kinder im Bereich der Schul- und Berufsbildung große Nachteile, viele davon werden die Schule verlassen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Das große Ansehen und Einfluss der Bundesrepublik Deutschland in der modernen Welt, macht es dringend erforderlich, bei jedem Kontakt mit der syrischen Regierung, diese dazu zu drängen, dem kurdischen Volk in Syrien endlich alle Bürgerrechte zuzugestehen, darunter auch die Wiedereinbürgerung der ausgebürgerten Kurden. Es ist bekannt, dass 1962 in der kurdischen Provinz al-Hassaka eine außerordentliche Volkszählung durchgeführt wurde, deren Folge die Aberkennung der Staatsangehörigkeit von über 120.000 Kurden war. Insgesamt gelten heute rund 400 000 Kurden in Syrien als "staatenlos".

Ohne einen Vertrauensbeweis und die Selbstverpflichtung, den Menschen- und Minderheitenrechten in Syrien endlich Geltung zu verschaffen, dürfe mit der Regierung von Assad nur vorsichtig Kooperation und Zusammenarbeit vereinbart werden. Der Aufbau einer Vertrauensbasis mit der Regierung in Damaskus erfordert die Freilassung von rund 150 kurdischen politischen Gefangenen und tausende Gefangenen anderer Volksgruppen im Voraus. Die Verfolgung der Kurden und der arabischen demokratischen Opposition hat sich im Land in letzter Zeit verschärft. Ständig werden politisch aktive Kurden festgenommen. Das obwohl Syrien ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist.
Es ist bedauerlich und unverständlich, dass die Bundesrepublik ein Rückübernahmeabkommen mit der syrischen Regierung jetzt schließt.

Sehr verehrte Damen, sehr verehrte Herren,
Im Namen aller betroffenen rufen wir Sie auf, uns zu unterstützen. Ihr Land / Unser Land Deutschland darf sich nicht an die Unterdrückung unseres kurdischen Volkes in Syrien beteiligen und unsere Menschen nicht an die undemokratische syrische Regierung schutzlos liefern. Die Lage der Bevölkerung in Syrien und insbesondere in den kurdischen Gebieten ist katastrophal und dramatisch in allen Bereichen der Politik, der Wirtschaft, der Bildung etc… Kurdische Gebiete werden systematisch benachteiligt und arm gehalten, Menschen werden von Arbeitsmöglichkeiten ferngehalten und entlassen, Studenten werden suspendiert, traditionell-kulturelle kurdische Veranstaltungen werden verboten, die kurdische Sprache und Kultur werden verboten, kurdische Aktivisten werden verfolgt, verhaftet und gefoltert und sogar ermordet, wie es der Fall war mit Sheikh Dr. Khaznaoui im Jahre 2006

Daher hoffen wir, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Weltgemeinschaft vor einem solchen Schritt mit der syrischen Regierung sich die Frage stellen, warum diese Menschen illegal aus Syrien durch teilweise sehr gefährliche Wege fliehen, um nach Europa zu emigrieren?

Wir bitten um Ihre Stimme, damit die betroffenen Flüchtlinge nicht schutzlos in die Hände der Despoten und der Armut zu liefern.

Berlin 23.02.2009

- Komitee für Zusammenarbeit Der kurdischen Organisationen in Deutschland
- Der partei der demokratische Union PYD
- Syrisch-Kurdische Gesellschaft Bremen
- Kurdisches Kulturhaus e.V. Bad Salzuflen
- Nationale Organisation für Menschenrechte in Syrien
- Kurdische Musikgesellschaft

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« Letzte Änderung: 25. Feb 2009, 22:33 von Kurdiman » Gespeichert
Hemin
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« Antworten #1 am: 25. Feb 2009, 22:33 »

spas kurdiman,

hier sind Bilder "so sollte eine Kurdische Demo aussehen meiner meinung nach obwohl die Kurden aus Kurdistan Syrien auch Politische führer haben, aber wenn die auf die strassen gehen zeigen sie das sie einen Volk sind und sie sich mit ihre Fahne identifizieren und nicht mit Personen Porträts oder Parteien Logos Huch"















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Kurdiman
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« Antworten #2 am: 25. Feb 2009, 23:17 »



Hungerstreik in Berlin am 25.02.2009







Es wurden der Übersichtlichkeit halber lediglich die Doppelungen entfernt. Rewsen
« Letzte Änderung: 26. Feb 2009, 08:32 von Rewsen » Gespeichert
Hemin
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« Antworten #3 am: 28. Feb 2009, 19:51 »

neues-deutschland führt einen Interview mit Abdelhamid Osman einer der, in das Hungerstreik wo er und weitere Kurden aus Kurdistan Syrien ihre Stellung vor der innenministerum in Berlin genommen haben!

Eine bitte an den Usern von Kurdmania die ihren Wohnsitz in Berlin und Umgebung haben, unser Volk bei seinem Streik zu Unterstützen indem sie dort ihnen einen besuch erstaten und ihre Solidarität zeigen!!

Danke im voraus



zum Vollständigen Interview : http://www.neues-deutschland.de/artikel/144700.wofuer-im-hungerstreik.html

Wofür im Hungerstreik?
Kurdische Demonstranten wollen Abschiebung nach Syrien verhindern / Abdelhamid Osman, kurdischer Autor, lebt mit seiner Familie seit dem Jahr 2000 in Deutschland

ND: Sie sind mit zehn anderen kurdischen Migranten seit Montag in den Hungerstreik getreten, haben Position vor dem Bundesinnenministerium in Berlin bezogen und kritisieren das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen. Wie lautet Ihre Forderung?
Osman: Dieses Abkommen muss gestoppt werden, weil es eine ernste Bedrohung für die syrisch-kurdischen Flüchtlinge bedeutet. Die große Mehrheit von den rund 7000 syrischen Migranten in Deutschland sind Kurden. Sie werden in Syrien massiv unterdrückt. Wir bleiben hier vor dem Ministerium, bis unsere Forderung erfüllt ist. Ein entsprechendes Schreiben, gerichtet an Außenminister Steinmeier, haben wir am Montag ausgehändigt. Unterstützt werden wir derzeit von Vertretern der Linkspartei, vom Flüchtlingsrat Berlin und der sozialen Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge in Kreuzberg.
« Letzte Änderung: 28. Feb 2009, 19:55 von Hemin » Gespeichert
SiWan
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« Antworten #4 am: 28. Feb 2009, 20:26 »

Passende Grafik zum Thema:

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« Antworten #5 am: 02. Mär 2009, 00:48 »

Zitat
Wofür im Hungerstreik?

Kurdische Demonstranten wollen Abschiebung nach Syrien verhindern / Abdelhamid Osman, kurdischer Autor, lebt mit seiner Familie seit dem Jahr 2000 in Deutschland



ND: Sie sind mit zehn anderen kurdischen Migranten seit Montag in den Hungerstreik getreten, haben Position vor dem Bundesinnenministerium in Berlin bezogen und kritisieren das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen. Wie lautet Ihre Forderung?

Osman: Dieses Abkommen muss gestoppt werden, weil es eine ernste Bedrohung für die syrisch-kurdischen Flüchtlinge bedeutet. Die große Mehrheit von den rund 7000 syrischen Migranten in Deutschland sind Kurden. Sie werden in Syrien massiv unterdrückt. Wir bleiben hier vor dem Ministerium, bis unsere Forderung erfüllt ist. Ein entsprechendes Schreiben, gerichtet an Außenminister Steinmeier, haben wir am Montag ausgehändigt. Unterstützt werden wir derzeit von Vertretern der Linkspartei, vom Flüchtlingsrat Berlin und der sozialen Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge in Kreuzberg.


Werden Sie ärztlich betreut?


Wir werden hier vor dem Ministerium nicht ärztlich betreut. Einer von uns hatte trotz Gesundheitsproblemen zu hungern begonnen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Dort streikt er weiter. Wir nehmen nur noch Tee und Kaffee zu uns.

Sie selbst hatten im Jahre 2000 in Deutschland um Asyl angefragt, doch Ihr Antrag wurde abgelehnt. Mit welcher Begründung?

Die Behörde sagte mir, Syrien wäre eine Demokratie, es könne also keine Probleme für mich geben. Nun läuft mein drittes Asylfolgeverfahren. Ich bin seit langem politisch aktiv bei der Yikti-Partei, die für die demokratischen und kulturellen Rechte des kurdischen Volkes streitet und in Syrien verboten ist. Auch schreibe ich für Zeitungen und äußere mich im Internet.

Für mich und meine Familie würde es eine ernste Gefahr bedeuten, abgeschoben zu werden. Mein älterer Sohn hat bereits die Aufforderung zur Ausreise erhalten. Mein jüngerer, 15-jähriger Sohn ist schwer an Trisomie erkrankt. In Syrien müssten wir um sein Leben fürchten, er könnte nicht die nötige ärztliche Behandlung bekommen.


Wie ist die Lebenssituation der anderen, die an dem Hungerstreik teilnehmen?


Sie sind, wie alle kurdischen MigrantInnen, nach Deutschland gekommen, weil sie sich ein Leben in Freiheit aufbauen wollten. Ihre Kinder sind hier geboren oder aufgewachsen und könnten bei einer Rückschiebung nicht einmal die Landessprache sprechen. Herr Dawa beispielsweise hat zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Bisher hatte er eine Duldung und konnte bei McDonald's arbeiten. Nun wurde er im Januar aufgefordert, eine Einverständniserklärung zur Ausreise zu unterschreiben. Als er sich weigerte, wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen.

Zwar räumt auch das Auswärtige Amt ein, dass in Syrien gegen Menschenrechte verstoßen wird, etwa bei der Behandlung in Polizeigewahrsam. Andererseits sieht die Regierung kein Problem darin, KurdInnen auszuweisen...

Die Unterdrückung betrifft auch die, die wenig politisch engagiert sind. Es ist KurdInnen beispielsweise verboten, in Syrien im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Sie haben nicht teil an der Gesellschaft. Seit der Volkszählung von 1962 wurde ihnen die Staatsangehörigkeit aberkannt, so gelten heute rund 400 000 KurdInnen dort als »staatenlos«. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass zahlreiche Gefangene von Folter und Misshandlungen betroffen sind, deren einzige Schuld die Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ist.


Quelle: Neues Deutschland Montag, 2. März 2009



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Hemin
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« Antworten #6 am: 16. Mär 2009, 19:47 »


Gegenüber den Kurden wird eine Politik ausgeübt, die eindeutig gegen die Menschenrechte verstößt
efrin.net   
16.03.2009
An das Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland
 
 Betr: Rückführungsabkommen syrischer Flüchtlinge (vorwiegend kurdischer
 Abstammung) Quellen: INAMO 55/Herbst 2008 und
 Efrin.net-deutsch (german foreign policy)

 
 Sehr geehrter Herr Minister
 
 Nach dem Lesen dieser beiden o.g. Artikel stellt sich mir die Frage, ob die deutsche Regierung sich darüber im Klaren ist, mit welchen Repressalien diese zwangsrepatriierten Personen zu rechnen haben. Nach eigener Kenntnis dieses Landes, ist davon auszugehen, dass von den in Syrien lebenden Kurden (ca. 2,5 Millionen) etwa 300.000 ohne Staatsbürgerschaft sind (diese wurde ihnen willkürlich entzogen). Diese Personen haben überhaupt keinerlei zivilen und politischen Rechte. Sie dürfen in ihrem Land weder offiziell heiraten, noch das Land verlassen. Sie dürfen keinen Besitz haben, haben keinen Zugang zu höherer Schulbildung und sind täglichen Repressalien des Staates ausgesetzt.
 
 Alle Personen, die nach diesem im Jänner in Kraft getretenen Rückführungs-Abkommen aus Deutschland ausgewiesen werden, sind von diesen Repressalien und auch von Misshandlungen und Folter bedroht. Sofern diese Menschen überhaupt eine offizielle Staatsbürgerschaft besitzen, wird Ihnen diese, wie ich beobachten konnte, aberkannt. Es ist für mich kaum vorstellbar, dass die deutschen Behörden von diesen Zuständen in Syrien nichts wissen.
 
 Zu dem Druck auf die kurdische Bevölkerung ist Ende 2008 verschärfend hinzu gekommen, dass die Kurden im eigenen Land (Provinzen Aleppo, Al Hassake) keine Immobilien mehr kaufen und sofern sie im Besitz solcher sind, diese nicht verkaufen können.
 
 Zusammenfassend bedeutet dies, dass gegenüber den Kurden eine Politik ausgeübt wird, die eindeutig gegen die Menschenrechte verstößt. Ist es möglich, dass Deutschland als europäische Kulturnation diese Verhältnisse in Syrien völlig außer Acht lässt und derartige Abkommen abschließt, bei denen aus wirtschaftlichen Interessen jede Rechtsstaatlichkeit ignoriert wird?
 
 Als deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt und mehrfach Syrien besucht hat, bin ich tief entsetzt. Oder stellt sich die ganze Angelegenheit für Sie anders dar? Dann würde ich Sie um Aufklärung ersuchen.
 
Mit freundlichen Grüssen
 Heinz Steinfath, A-4040 Linz
 Im Auholz 7


Antwort
 
 Sehr geehrter Herr Steinfath,
 vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. März 2009, in dem Sie sich gegen die Umsetzung
 des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens aussprechen. Es wurde zur
 Beantwortung an das Referat für Ausländerrecht des Auswärtigen Amts weitergeleitet.
 Das am 3. Januar 2009 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen regelt im Rahmen
 der Gegenseitigkeit die Voraussetzungen für die Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen
 aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Es stellt damit ein wichtiges Mittel
 zur Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht dar, d.h. es werden auch nur Personen
 zurückgeführt, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügen.
 Das Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte weltweit steht
 nicht im Widerspruch zur Anwendung ausländer- und asylrechtlicher Regelungen. Die
 Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die vom Abkommen potenziell Betroffenen
 bewusst. Humanitäre und menschenrechtliche Aspekte werden bereits im Ausländerbzw.
 Asylrecht berücksichtigt, das durch das Abkommen nicht berührt wird.
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 Ausländer, denen im Herkunftsland politische Verfolgung, eine konkrete Gefahr für Leib
 oder Leben oder die Folter droht, erhalten in Deutschland Asyl, Flüchtlingsschutz oder
 subsidiären Schutz. Das wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in
 einem Asylverfahren oder - sofern kein Asylantrag gestellt wird - von der zuständigen
 Ausländerbehörde unter Beteiligung des BAMF festgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit,
 Entscheidungen über den Asylantrag sowie über eine Rückführung durch unabhängige
 Gerichte überprüfen zu lassen. Bei der Prüfung wird auch die allgemeine Menschenrechtslage
 im jeweiligen Herkunftsland berücksichtigt. Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge
 oder Personen, bei denen ein Abschiebungsverbot besteht, erhalten grundsätzlich eine
 Aufenthaltserlaubnis (vgl. § 25 Abs. 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes). Diese Personen sind
 nicht ausreisepflichtig.
 Das Auswärtige Amt erstellt in Amtshilfe für die Innen- und Justizbehörden jährlich einen
 Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Syrien. Dieser dient als eine
 Grundlage für die Bewertung seitens der zuständigen Innen- und Justizbehörden. Dieser
 Bericht ist als Verschlusssache eingestuft und nur für unmittelbar Verfahrensbeteiligte bestimmt.
 Nur dieses restriktive Weitergabeverfahren stellt sicher, dass die Berichte objektiv
 und ohne Rücksichtnahme auf außenpolitische Interessen formuliert werden können. Ich
 darf Sie daher auch im Interesse der Betroffenen bitten, nicht aus Ihnen ggf. vorliegenden
 Berichten zu zitieren.
 Die Bundesregierung beobachtet die menschenrechtliche Situation in Syrien weiterhin mit
 großer Aufmerksamkeit. Die Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten in Damaskus sind auf
 deutschen Vorschlag übereingekommen, der Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien
 2009 im Rahmen der EU-Menschenrechtsarbeit besonderes Augenmerk zu widmen.
 Schließlich möchte ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung die syrische Seite in bilateralen
 Gesprächen und gemeinsam mit den EU-Partnern unverändert nachdrücklich zur
 Wahrung der Menschenrechte auffordert und auch Einzelfälle konkret anspricht.
 Mit freundlichen Grüßen
 Seite 3 von 3
 Im Auftrag
 Kratz
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